Als Verwalter handeln wir seit mehr mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns und setzen uns als Ziel das Grundstück und Gemeinschaftseigentum in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten.
Folgende Aufgaben leisten wir:
Durchführung aller Beschlüsse der Wohnungseigentümer
Durchsetzung der Hausordnung
Veranlassung aller für die ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
Verwaltung gemeinschaftliche Gelder
Zahlungen und Leistungen verwalten, die mit der laufenden Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
Durchsetzung gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche
Begehung der Objekte in allen Bereichen, insbesondere Prüfung der auferlegten Arbeiten
Durchführung der jährliche Abrechnung (Einnahmen- und Ausgabenrechnung) und die zugehörige Rechnungslegung in der Wohnungseigentümerversammlung
Fristgerechte Zahlung aller Lasten, Abgaben und wiederkehrende Leistungen, die Bezahlung von Handwerkern, Lieferanten und sonstigen Rechnungen umfassen
Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie ausreichend für den Versicherungsschutz zu sorgen
Inkenntnissetzung des Auftraggebers über alle wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter